Giere, Lesser & Kollegen 
Miet- und Vertragsrecht

Mietrecht – im Konfliktfall bestens beraten

Bei dem Mietrecht wird in eine Wohnraummiete und eine Gewerberaummiete unterschieden. Besonders bei der Wohnraummiete werden des Öfteren die Kenntnisse eines Rechtsanwalts benötigt, beispielsweise wenn Mängel an der Wohnung oder Konflikte zwischen Vermieter und Mieter herrschen. Sollten Sie eine Mieterhöhungserklärung erhalten oder Ihnen kurzfristig die Wohnung gekündigt wurde, helfen wir Ihnen dabei, Ihr Recht durchzusetzen. Wir helfen Mietern und Vermietern mit unserer Expertise, damit keine fehlerhaften Klauseln im Mietvertrag formuliert werden und Streitigkeiten zur Mietwohnung nicht entstehen können.

Vertragsrecht – jede Form von Vertrag geregelt

Das Vertragsrecht ist der rechtliche Rahmen für alle Formen von Verträgen, beispielsweise Arbeitsverträge, Mietverträge oder Kaufverträge. Jeder von uns wird eines Tages in Kontakt mit Verträgen kommen, weshalb eine rechtliche Beratung vor und nach Abschluss eines Vertrages sinnvoll ist, besonders, wenn Konflikte oder Unklarheiten zwischen den Vertragspartnern entstehen. Besonders die Mietverträge nehmen im Vertragsrecht eine große Rolle ein, da es hier zu verschiedenen Arten des Vertrags kommen kann. Wenn sich eine Partei gegen den Vertrag richtet oder die Verträge beendet werden sollen, nehmen Sie sich einen rechtlichen Beistand zur Seite.

Kennen Sie Ihre Rechte und lassen Sie sich im Bereich des Miet- und Vertragsrecht von unseren Anwälten der Kanzlei Giere, Lesser & Kollegen beraten.